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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Unternehmen Schöning GmbH & Co. KG, 23568 Lübeck, An der Hülshorst 5, vertreten durch die Bild-Druck & Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung ebenda, diese vertreten durch die Geschäftsführer Christian Renk und Marcel Wollenberg, legt für ihre Internetpräsenz im Verhältnis zu ihren Kunden, Lieferanten (ausgenommen Anbietern von Urheber- und Verlagsrechten, die sich nach den Einkaufsbedingungen von Schöning richten) und Nutzern die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) zugrunde:

 

1. Regelungsgegenstand:

Die AGB betreffen die Lie­fer­be­zie­hun­gen zwi­schen der Schö­ning GmbH & Co. KG (im Fol­gen­den Schö­ning ge­nannt) und Kun­den (Nut­zern) wie auch mit den An­bie­tern von Leis­tun­gen un­ter Ein­be­zug der ak­tu­el­len Homepage.

 

2. Vertragspartner, Vertragsabschluss nur mit Unternehmern:

Vertragspartner für sämtliche Verträge, die über diese Homepage, in Textform, schriftlich, mündlich, telefonisch oder in den Geschäftsräumen von Schöning geschlossen werden, ist die Schöning GmbH & Co. KG. Schö­ning schließt über diese Homepage Vertragsbeziehungen nur mit Unternehmern ab. Unternehmer sind gemäß § 14 BGB alle natürlichen und juristischen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Ausgestaltung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

 

3. Vertragsschluss:

  • 3.1. Schö­ning be­hält sich aus­drück­lich vor, Tei­le der Sei­ten oder das ge­sam­te An­ge­bot oh­ne ge­son­der­te An­kün­di­gung zu ver­än­dern, zu er­gän­zen, zu lö­schen oder die Ver­öf­fent­li­chung zeit­wei­se oder end­gül­tig ein­zu­stel­len. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen bedarf ein Vertrag zwi­schen Schöning und dem Nutzer der schriftlichen oder durch Email zu über­mit­telnden Bestätigung durch Schöning. Sofern Schöning ohne eine solche Bestätigung eine Leistung erbringt, liegt darin die Annahme des Nutzer-Auftrages vor.
  • 3.2. Der Vertrag kommt erst mit der zu Ab­satz 1 bezeichneten Bestätigung durch Schöning oder mit deren Erfüllungshandlung durch Schö­ning zustande.

 

4. Preise:

  • 4.1. Für alle An- und Verkäufe sowie Dienst- und Werkleistungen von Schöning gelten deren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet aus­ge­wie­se­nen Lis­ten­prei­se.
  • 4.2. Der Nut­zer ist vorleistungspflichtig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für den jeweils einzeln erteilten Auftrag. Die Preise von Schöning gelten ab Werk und schließen Porto- und Ver­pa­ckungs­kos­ten nicht ein. Für Porto und Verpackung wird ei­ne Lie­fer­pau­scha­le be­rech­net, die in der Preis­lis­te ge­son­dert aus­ge­wie­sen ist. Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 150,00 EUR. Die Mehrwertsteuer ist für alle Auf­trags­wer­te stets zusätzlich zu zah­len. Bei Annahme von Aufträgen unter 150,00 EUR Nettoauftragswert ist Schöning berechtigt, einen Mindermengenzuschlag von 15,00 EUR zzgl. MwSt. zu berechnen.
  • 4.3. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fäl­lig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Ka­len­dertagen nach Rech­nungs­da­tum gewährt Schöning 2 % Skonto auf den Warenwert (= Warenwert ohne Nebenkosten wie Porto und Verpackung). Bei Zahlung per Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto.
  • Schöning ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten und die jeweilige Lieferung gesondert in Rechnung zu stellen.
  • 4.4. Soweit der Nutzer Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bewirkt, kommt er durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit in Zah­lungs­ver­zug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen nach § 288 BGB in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Schöning kann, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Nutzers entsteht, bei Zah­lungs­ver­zug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung verweigern oder für weitere Leistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  • 4.5. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Nutzers berechtigen Schöning ‑ auch während der Laufzeit des Vertrages ‑ die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn und soweit eine etwaige Zahlungsunfähigkeit des Nut­zers auf die Erfüllung des Ver­tra­ges negative Auswirkungen haben könnte.
  • 4.6. Dem Nutzer ist es nur gestattet, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen For­derungen aufzurechnen.

 

5. Haftung für unberechtigte Nutzung der Zugangsdaten:

Der Nutzer haf­tet Schö­ning für die Ent­gelt­ver­pflich­tun­gen, wenn der Auftrag unter unbefugter Nutzung seiner Kennung oder seines Passwortes entstanden ist, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hatte.

 

6. Leistungsänderung:

Schöning ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Schöning wird eine Änderung der Leistungen dem Nutzer in schrift- oder in textgebundener Form oder per E-Mail mitteilen. Gleichzeitig wird Schöning den Nutzer ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geänderte Vertragsverhältnis erst dann gilt, wenn der Nutzer dem veränderten Vertragsverhältnis nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hat. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Bedingungen und Entgelten fortgesetzt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

7. Leistungsstörungen:

Können Vertragsleistungen aus Gründen, die von Schöning nicht zu vertreten sind, insbesondere bei höherer Gewalt, nicht erbracht werden, wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Schö­ning be­ste­hen. Wenn die Durchführung des Auftrages nicht innerhalb angemessener oder zu­mutbarer Zeit nachgeholt werden kann, hat der Nutzer Anspruch auf Rückzahlung einer etwaigen von ihm bereits erbrachten Vergütung. Weitere Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen.

 

8. Gewährleistungsrechte und -pflichten von Schöning und Nutzern:

Herstellung und Versand werden von Schöning mit der gebotenen Sorgfalt vor­genommen. Schöning haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haf­tungs­an­sprü­che ge­gen Schö­ning, wel­che sich auf Schä­den ma­te­ri­el­ler oder ide­el­ler Art bezie­hen, die durch die Nut­zung oder Nicht­nut­zung der dar­ge­bo­te­nen In­for­ma­tio­nen bzw. durch die Nut­zung feh­ler­haf­ter und un­volls­tän­di­ger In­for­ma­tio­nen bzw. Ma­te­ria­li­en ver­ur­sacht wur­den, sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen, so­fern sei­tens von Schö­ning kein nach­wei­slich vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­schul­den vor­liegt.

Die au­ßer­halb des elekt­ro­ni­schen Ver­kehrs zu lie­fern­de Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Fixtermine oder Ver­ein­ba­rungen, die sich auf besondere Bezugsbedingungen oder Aus­schließ­lichkeitsverpflichtungen richten, sind nur verbindlich, wenn sie von Schöning schriftlich bestätigt werden. Gerät Schöning mit der Er­brin­gung seiner Leis­tun­gen in Verzug, ist vom Nutzer eine an­ge­messene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Nutzer vom Vertrag zurücktreten. § 323 BGB bleibt un­berührt. Auf Ersatz des Verzugsschadens kann Schöning nur bis zur Höhe des Auftragswertes in An­spruch ge­nom­men wer­den.

 

9. Ei­gen­tums­vor­be­halt und Zurückbehaltungsrechte:

  • 9.1. Die von Schöning gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen Ei­gentum von Schö­ning. Zur Weiterveräußerung ist der Nutzer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Nutzer tritt seine Forderungen aus der Wei­ter­veräußerung in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages der einzelnen Lieferungen hierdurch an Schöning ab. Schöning nimmt die Abtretung an.
  • 9.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann bzw. ein Handelsunternehmen im Sinne des HGB, steht Schöning an den vom Vertragspartner an­gelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zu­rück­be­hal­tungs­recht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen For­derungen aus der Geschäftsverbindung zu. Bei Nichterfüllung der Forderung ist Schöning berechtigt, Druckunterlagen, Filme etc. für eigene Zwecke zu verwenden. Ver­vielfäl­tigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrechte des Nut­zers gehen insoweit auf Schö­ning über. Die Ver­rech­nung der hier­mit ver­bun­de­nen Rech­te er­folgt nach den obi­gen Ein­kaufs­be­din­gun­gen von Schö­ning und den dort zu­grun­de ge­leg­ten Ho­no­rar­sät­zen. Druck­un­ter­la­gen, die von Schöning nach Vorlagen des Nutzers angefertigt und zu anteiligen Kosten berechnet werden, bleiben im Eigentum von Schöning. Eine Aus­lieferung an den Nutzer bedarf einer Vereinbarung und kann nur nach Zahlung eines ge­sondert zu ver­ein­ba­ren­den Kos­te­nan­teils er­fol­gen.

 

10. Prüfungspflicht:

  • 10.1. Die Gefahr etwaiger Fehler geht bei Print­pro­duk­ten mit der Druckreiferklärung auf den Nutzer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung an­schlie­ßenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt wer­den konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Nutzers zur weiteren Herstellung.
  • 10.2. Bei berechtigten Beanstandungen ist Schöning nach seiner Wahl unter Ausschluss an­de­rer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft würde fehlen oder Schöning fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung für Man­gelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich hierbei um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  • 10.3. Texte werden von Schöning in den Auftragsbestätigungen nur auf besonderen Wunsch wiederholt. Reklamationen, die aus Fehlern hergeleitet werden, die durch un­deutliche Schrift oder unklare oder falsche Auftragsangaben entstanden sind, werden nicht be­rück­sich­tigt.
  • 10.4. Bei far­bi­gen Reproduktionen kön­nen in den je­wei­li­gen Druckverfahren übliche Ab­weichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für Ab­wei­chun­gen zwischen Andruck und Auflagendruck.

 

11. Urheberrechte:

  • 11.1. Schö­ning steht an al­len selbst er­stell­ten Ob­jek­ten das un­ein­ge­schränk­te Ur­he­ber­recht zu. Mit der Lieferung der bestellten Erzeugnisse, insbesondere Fotos, Vergrößerungen, Dias, wird von Schö­ning das Recht zur Vervielfältigung und Bearbeitung oder Verbreitung nur dann übertragen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wur­de und die ver­ein­bar­te Ge­gen­leis­tung ent­rich­tet wur­de. Glei­ches gilt für die Über­mitt­lung von selbst er­stell­ten Bil­dern, Gra­fi­ken, Ton­doku­men­ten, Vi­deo­se­quen­zen und Tex­ten.
  • 11.2. Die Schöning im Zuge von vertraglichen Vereinbarungen vom Nutzer zur Anfertigung von Erzeugnissen zur Verfügung gestellten Vorlagen, Fil­me, Druckträger und andere Gegenstände werden von Schöning pfleglich behandelt. Für Beschädigungen oder Abhandenkommen haftet Schöning nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Nutzers. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen Nutzer und Schöning werden sowohl die vorstehend genannten Gegenstände als auch die nach Vorlagen des Nutzers her­gestellten Druckvorlagen auch nach Auslieferung des Auftrages weiterhin bis zur Dauer von fünf Jahren bei Schöning verwahrt. Schöning haftet auch dann nur bei Vorsatz und gro­ber Fahrlässigkeit für Beschädigungen und Verlust. Sollen die vorbezeichneten Ge­genstände versichert werden, so hat der Nutzer für die Versicherung selbst zu sorgen.
  • 11.3. Der Nut­zer haf­tet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages nach von ihm ein­ge­sand­ten Unterlagen Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Nutzer hat Schöning von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechts­ver­let­zung freizustellen.

 

12. Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten:

Der Nutzer ist damit einverstanden, dass Schöning personenbezogene Daten des Nutzers in der elektronischen Datenverarbeitung speichert.

Je­der Zu­griff auf die Ho­me­pa­ge von Schöning und je­der Ab­ruf ei­ner auf der Home­page hin­ter­leg­ten Da­tei wer­den pro­to­kol­liert. Die Spei­che­rung dient in­ter­nen sys­tem­be­zo­ge­nen und sta­tis­ti­schen Zwe­cken. Pro­to­kol­liert wer­den: Na­me der ab­ge­ru­fe­nen Da­tei, Da­tum und Uhr­zeit des Ab­rufs, über­tra­ge­ne Da­ten­men­ge, Mel­dung über er­folg­rei­chen Ab­ruf, Web­brow­ser und an­fra­gen­de Do­main. Zu­sätz­lich wer­den die IP-Ad­res­sen der an­fra­gen­den Rech­ner pro­to­kol­liert.

Wei­ter­ge­hen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten wer­den nur er­fasst, wenn der Nut­zer et­wa im Rah­men ei­ner An­fra­ge, einer Re­gist­rie­rung oder eines Vertragsschlusses frei­wil­lige An­ga­ben macht.

Per­so­nen­be­zo­ge­ne­ Nutzerda­ten wer­den oh­ne des­sen Ein­wil­li­gung an Drit­te nur wei­ter­ge­ge­ben oder sonst über­mit­telt, wenn dies zum Zwe­cke der Ver­trags­ab­wick­lung - ins­be­son­de­re der Wei­ter­ga­be von Bes­tell­da­ten an Lie­fe­ran­ten - oder zu Ab­rech­nungs­zwe­cken er­for­der­lich ist. Der Nutzer willigt ein, dass von Schöning Daten aus den Vertragsunterlagen und der Vertragsdurchführung an eine Kreditschutzorganisation weitergegeben werden dürfen.

Ei­ne er­tei­lte Ein­wil­li­gung kann je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen wer­den. Die Lö­schung der ge­spei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten er­folgt so­dann, wenn ih­re Kennt­nis zur Er­fül­lung des mit der Spei­che­rung ver­folg­ten Zwecks nicht mehr er­for­der­lich oder wenn ih­re Spei­che­rung aus sons­ti­gen ge­setz­li­chen Grün­den un­zu­läs­sig ist.

 

13. Haftungsbeschränkung:

Gegenüber Unternehmern haftet Schöning außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schöning haftet nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung von Schöning ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Scha­den begrenzt. Die vorstehend vorgenommenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei einer Haftung nach dem Pro­dukthaftungsgesetz.

 

14. Schriftform und Übertragung von Rechten auf Dritte:

  • 14.1. Sämtliche Daten und Er­klä­run­gen, die im Rahmen der vorliegenden vertraglichen Beziehungen gegenüber Schöning übermittelt und vorgenommen werden, müssen, soweit nicht ausdrücklich ausgenommen, in Schriftform erfolgen.
  • 14.2. Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Schöning auf einen Dritten übertragen.

 

15. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstige Bestimmungen:

  • 15.1. So­fern Tei­le oder ein­zel­ne For­mu­lie­run­gen dieses Tex­tes der gel­ten­den Rechts­la­ge nicht, nicht mehr oder nicht voll­stän­dig ent­spre­chen soll­ten, blei­ben die üb­ri­gen Tei­le die­ser AGB in ihrem In­halt und ih­rer Gül­tig­keit da­von un­be­rührt.
  • 15.2. Sämtliche Verträge mit Schöning unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen und entstehenden Ansprüche ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Lübeck.