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  1. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, erhält der Schöning-Verlag von den Veräußerern von redaktionellen Beiträgen, Fotos, Graphiken und Bildmaterialien als Gegenleistung für die Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgeltes alle mit der Übertragung der Nutzungsrechte zusammenhängenden Verlagsrechte sowie die Bearbeitungs-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie die Rechte auf Verkleinerungen, Vergrößerungen, Reproduktionen, Retuschen, Ausschnittsverwendungen, Fotocomposing und farbliche Modifikationen, ferner das Recht zur Übertragung der daraus resultierenden Verlagsprodukte an Wiederverkäufer und Einzelverkäufer.

  2. Die Nutzungsrechte umfassen das Recht zur wiederholbaren Wiedergabe im Internet und anderen elektronischen Medien sowie deren Vermarktungsrechte und das Recht zu deren Vervielfältigung, Wiedergabe und Verbreitung. Die Nutzungsrechte zu Ziff. 1 umfassen auch die Vermarktungsrechte für noch nicht bekannte technische Erscheinungsformen im Internet und anderen elektronischen Medien, soweit diese nicht gesetzlich einer gesonderten Honorierung bedürfen.

  3. Die Dauer der Übertragung ist, soweit nicht gesetzlich anders bestimmt, zeitlich unbegrenzt. Durch die Vereinbarung eines Pauschalbetrages sind die Honoraransprüche für alle Auflagen und Verwertungen für das gesamte aktuelle und zukünftige Verlagsprogramm des Schöning-Verlages abgegolten. Das Verlagsprogramm kann auf der Homepage des Schöning Verlages eingesehen werden.

  4. 
Zwischen dem Schöning-Verlag und dem Veräußerer besteht Einigkeit, dass die Produkte und Reproduktionen, die auf dem Urheberrecht des Veräußerers beruhen und in den Wiederverkauf gelangen, entweder auf der Vorder- oder Rückseite oder im Quellennachweis der Vervielfältigungsstücke den Namen des Veräußerers aufführen, wenn es sich bei diesem um den Urheber handelt, ansonsten den des bekannt gegebenen Urhebers. Produkte, die vom Schöning-Verlag im Internet lediglich zur Ansicht ausgestellt, nicht aber zum Herunterladen bestimmt sind, werden von der Verpflichtung, den Namen des Urhebers aufzuführen, ausgenommen. Gleiches gilt für Mehrbildkarten oder bei Produkten, bei denen der gesonderte Abdruck des Namens des Urhebers eine Beeinträchtigung des Gesamteindrucks auslösen kann.

  5. Sollte der Veräußerer/Urheber nicht über ein an den Schöning-Verlag übertragbares Urheberrecht verfügen, verpflichtet er sich, den Schöning-Verlag von hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Bedurfte der Veräußerer selbst der Genehmigung eines Dritten für das veräußerte Motiv, ist diese der Rechnung für den Schöning-Verlag beizulegen.

  6. Veräußerungs- und/oder Verkaufsbedingungen des Veräußerers sind, soweit diese einer vertragliche Vereinbarung zwischen dem Schöning-Verlag und dem Veräußerer insbesondere den vorstehenden Bedingungen entgegenstehen, nicht anwendbar. 
Im Zweifel gestattet der Veräußerer bis auf ausdrücklichen Widerruf dem Schöning-Verlag die Verwertung der übertragenen Rechte und Produkte unter Verzicht auf eine über die vereinbarte Honorarleistung hinausgehende Honorierung.

  7. Der Schöning-Verlag ist berechtigt, Verletzungshandlungen Dritter, die die übertragenen Nutzungsrechte betreffen, in eigenem Namen zu verfolgen und hieraus entstehende Schadensersatzansprüche auf eigene Rechnung geltend zu machen.

  8. Soweit vertraglich oder gesetzlich nicht anders vereinbart, bzw. ausgeschlossen, gelten die vorstehenden Einkaufsbedingungen des Schöning-Verlages, ohne dass es einer gesonderten oder schriftlich fixierten Vereinbarung bedarf, auch für anschließende Erwerbsvorgänge, die zwischen den Vertragsparteien abgewickelt werden.